im Pfarrbereich Dieskau
A: Friedhofsgepflegte Urnenwahlgrabanlage mit Grabsteinen (o. Grabeinfassung) – geplant für 2023
B bis G, M: Wahlgräber (z.T. mit Einschränkungen bei Neubestattungen)
H und I: Urnenwahlbaumgräber
J: keine Neubestattungen
K: Wahlgräber und eine friedhofsgepflegte Urnengemeinschaftsanlage (UGA) – geplant für 2023
L: Friedhofsgepflegte Urnenwiesengrabanlage
Alle Friedhofsbesucher werden gebeten, sich der Würde dieses Ortes angemessen zu verhalten.
1. Abgängiges pflanzliches Material ist nur an hierzu bestimmten Plätzen abzulegen.
2. Nicht mehr genutzte Teile (Schalen, Töpfe usw.) sind wieder mit nach Hause zu nehmen.
3. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten.
4. Zur Grabpflege sind bei Bedarf die Friedhofs- Harken, -Gießkannen usw. zu verwenden.
5. Auf dem Friedhof dürfen nur solche gewerblichen Tätigkeiten ausgeübt werden, die mit dem Friedhofszweck unmittelbar im Zusammenhang stehen.
6. Bildhauer, Steinmetze, Gärtner, Bestatter und sonstige Gewerbetreibende haben jedes gewerbliche Tätigwerden auf dem Friedhof vorher anzuzeigen.
7. Die Errichtung von Grabmälern und Einfassungen sowie die Einbringung von Grabplatten bedarf einer zuvor erteilten Genehmigung.
8. Das Gleiche gilt für die Beräumung von Gräbern.
9. Die gärtnerische Gestaltung außerhalb der Grabstätten obliegt allein dem Friedhofsträger.
Es ist nicht gestattet:
a) das Befahren der Wege mit Fahrzeugen ohne besondere Genehmigung
b) der Aufenthalt unbeteiligter Personen bei Beerdigungen
c) das Betreten von Gräbern sowie das Wegnehmen von Pflanzen oder Grabschmuck,
d) private Gießkannen, Harken usw. in Grabnähe zu hinterlassen,
e) Hunde frei laufen zu lassen.